Wir im Studierendenparlament

In der 67. Legislaturperiode des Studierendenparlaments (StuPa) der Universität zu Köln (Jan. 2023 – Jan. 2024) stellten die UNABHÄNGIGEN mit 14 von 51 Sitzen mit Abstand die stärkste Fraktion. Auch das Amt des ersten Sprechers des Präsidiums wurde mit Emily Pollmeier von einer UNABHÄNGIGEN bekleidet.

Was ist dieses Studierendenparlament überhaupt?

Das StuPa ist das höchste beschlussfassende Gremium der studentischen ­Selbstverwaltung. Es tagt in etwa monatlich und fasst Beschlüsse zu Anträgen, die von Studierenden oder Hochschulgruppen gestellt werden. Die wichtigsten Aufgaben des StuPa sind die Wahlen des Vorstands sowie der Referenten des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), die Kontrolle des AStA-Haushalts und die Festlegung der Satzung und Ordnungen der Studierendenschaft.

Wer sitzt im Studierendenparlament

Jeder kann an den öffentlichen Sitzungen des ­StuPa teilnehmen, Stimmrecht haben allerdings nur die gewählten Mitglieder. Aktuell sieht die Sitzverteilung der gewählten Hochschulgruppen im StuPa wie folgt aus: Mit 14 Sitzen sind “Die UNABHÄNGIGEN” aktuell die stärkste Fraktion. Darauf folgt „campus:grün“ mit 11 Sitzen, die “Juso HSG” (8), „Bündnis 19 grün“ (8), „Die Linke.SDS“ (6), die “Liberale Hochschulgruppe” (3) und der „Wendepunkt“ (1).

Kann eines der direkt gewählten Mitglieder der UNABHÄNGIGEN an einer Sitzung nicht teilnehmen, so wird der Platz von einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter eingenommen. Ein Vollmitglied vertreten kann, wer bei der vergangenen Wahl mindestens eine Stimme erhalten hat. Dadurch sind unsere Plätze immer gefüllt und repräsentieren die von Euch für uns abgegebenen Stimmen stets angemessen.

Was macht das Studierendenparlament? Arbeit und Ausschüsse

Die Arbeit des Studierendenparlaments beginnt damit, dass das Präsidium gemeinsam mit dem Rat der Fraktionen eine Tagesordnung erstellt und die Einladungen an alle Parlamentarier:innen verschickt.
Nachdem die Punkte der Tagesordnung diskutiert wurden, behandeln die Fraktionen die zusätzlich eingebrachten Anträge. Diese werden von den Antragsteller:innen begründet, im Plenum diskutiert und anschließend abgestimmt. Inhaltlich stehen dem Studierendenparlament verschiedene Ausschüsse beratend zur Seite: Beispielsweise so auch der Haushalts- und Finanzausschuss, welcher das Studierendenparlament in haushaltstechnischen Fragen berät, oder der Satzungsausschuss, der sich mit Satzungs- oder Geschäftsordnungsändernden Anträgen befasst.

Ein weiterer Ausschuss des Studierendenparlaments ist der Härtefallausschuss. Nicht jeder Studierende kann die Kosten für das Semesterticket stemmen. Damit diese Studierenden ihr Studium nicht beenden oder unterbrechen müssen, gibt es die Möglichkeit, einen Härtefallantrag an den AStA zu stellen. Für diese Härtefälle hat der AStA Rücklagen gebildet, die ordentlich verwaltet werden müssen.

Wie werden wir uns künftig in das Studierendenparlament einbringen?

Wir, als “UNABHÄNGIGE”, werden auch in Zukunft weiterhin für eine pragmatische Hochschulpolitik, ohne allgemeinpolitisches Mandat und im Sinne der Studierenden, einstehen. Wir werden uns weiterhin für einen verantwortungsvollen Umgang mit Deinen Semesterbeiträgen einsetzen und vor allem darauf Acht geben, dass keine Projekte entgegen dem Zweck der Beiträge finanziert werden. Ferner werden wir unser Möglichstes tun, dass die vielfältigen AStA-Angebote, die in den letzten Jahren unter unserer Mithilfe entstanden, weiterhin so fortgeführt werden und Ihr bestmöglich davon profitieren könnt. Genau so werden wir weiterhin die Strukturen und die Autonomie der Fachschaften stärken.

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